Ausbildung und Zertifizierung für Personen, die SF6 handhaben

Artikel 10 (EU) F-Gase-Verordnung 517/2014

Nach der F-Gase-Verordnung 517/2014 müssen Personen geschult und zertifiziert werden, die SF6-Gas handhaben. Darunter fallen Tätigkeiten im Rahmen von:

  • Installation
  • Wartung
  • Instandhaltung
  • Reparatur
  • Stilllegung
  • Dichtheitskontrollen
  • Rückgewinnung


Die Schulungsinhalte bzw. Mindestanforderungen werden in der Durchführungsverordnung 2015/2066 [extern] geregelt. Bereits erworbene Sachkundenachweise haben unverändert Gültigkeit.

Als staatlich zugelassener Zertifizierungsbetrieb bietet DILO auch Zertifizierungs-Trainings an, die den neuesten Richtlinien entsprechen.

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